1. Gültigkeit
(1) Simon Busch, folgend „SB“, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. (2) Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt SB nicht an, es sei denn, SB hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn SB in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. (3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. (4) SB ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. (5) Alle Vereinbarung unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gewährleistung
(1) SB verplichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen alle Leistungen ordentlich auszuführen.
3. Vereinbarung von Schriftlichkeit
(1) Alle Vereinbarungen müssen schriftlich vorliegen und sind erst schriftlich gültig. Dies gilt insbesondere für Angebote, Beauftragungen, Vereinbarungen, Verträge, Neuvereinbarungen und Rechnungen.
4. Urheberrechte
(1) Alle Unterlagen, Dateien, Videodaten, Drehbücher, Grafiken, Präsentationen, Ausdrucke, bleiben geistiges Eigentum von SB. (2) Der Kunde verpflichtet sich für SB alle zur Bearbeitung freigebenen Materialen von Rechten Dritter freizustellen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. (3) SB versichert, die von ihm erstellten Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung von Rechten Dritter erstellt zu haben, also ohne in unzulässiger Weise das geistige Eigentum Dritter zu nutzen bzw. wettbewerbsrechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine entsprechende Gewährleistung übernimmt SB hierfür nicht; insbesondere ist er nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch überprüfen zu lassen.
5. Nutzungsrechte
(1) Kunden verpflichten sich, Leistungen und Lieferungen auf Wunsch von SB namentlich zu kennzeichnen. (2) Es werden nur die Nutzungsrechte des zu dem jeweiligen Nutzungszweck benötigten Rechte eingeräumt, jedoch nicht das Recht Lieferung und Leistungen zu ändern oder anzupassen, an Dritte weiterzugeben oder für einen anderen Nutzungszweck zu verwenden. (3) Sollen weitere Rechte eingeräumt werden, sind diese entsprechend schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. (4) SB behält sich vor, Techniken und Leistungen teilweise oder ganz für andere Zwecken zu ändern, nutzen und/oder zu verwerten. (5) Rohdaten sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich zwischen SB und dem Kunden vereinbart, kein Bestandteil angebotener Dienstleistungen seitens SB. SB ist daher zur Weitergabe dieser Daten im Rahmen der zwischen dem Kunden und SB vereinbarten Leistung nicht verpflichtet. Eine zusätzliche Regelung über die Herausgabe von Rohdaten kann für den Kunden mit Mehrkosten verbunden sein. (6) Wenn nichts anderes, schriftlich, vereinbart wurde gelten die Nutzungsrechte ausschließlich für eine Nutzung auf einer Videoplattform wie youtube oder Vimeo und allen des Kunden gehören Websites. Dazu zählen ebenfalls Websites von angegliederten Firmen sowie Tochterunternehmen. Zudem gelten die Nutzungsrechte für alle internen Darstellungen z.B. interne Schulungen, Monitore in Betrieben, etc. Ein Nutzungsrecht zur Auswertung auf Social Media Plattformen wie zB. Instagram, Facebook, Twitter oder Snapchat muss extra vergütet werden. Üblicherweise in Höhe von 1% des Rechnungsbetrags pro Social Media Plattform. Des Weiteren gelten die Nutzungsrechte nicht für Darstellungen auf Messen, externen Veranstaltungen, TV Ausstrahlungen und andere, ähnliche Veranstaltungen. Diese Nutzungsrechte müssen ebenfalls zusätzlich erworben werden.
6. Lieferung und Bereitstellung
(1) Bei Lieferungen und Bereitstellung aller Art – physisch z.B. Postweg oder elektronisch zB. Email, Cloud-Download oder FTP-Datentransfer haftet SB nicht für Verlust, Beschädigung oder Schäden die durch Veröffentlichung der Lieferung oder Bereitstellung entstanden sind. (2) Lieferzeiten können varieren. (3) Eine Lieferung oder Bereitstellung gilt als getätigt bei Versand oder Bereitstellung. Der Kunde hat zwei Wochen Zeit, berechtigte Reklamationen zu melden. (4) Erst nach vollständiger Bezahlung und Erfüllung aller Pflichten des Kunden erhält der Kunde Anspruch auf Eigentum. (5) Für die Lieferung und Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. (6) Der Kunde haftet für Schäden die durch Veröffentlichung, Verlust oder Veränderung der Leistung oder Lieferung entstanden sind. (7) Des Weiteren ist es dem Kunden nicht gestattet das Dateiformat für die Nutzung auf anderen Plattformen, im Rahmen seiner gekauften Nutzungsrechte, selbstständig zu ändern. SB wird diese Änderung kostenlos durchführen und dem Kunden die Datei bereitstellen.
7 . Prüfung, Sichtung und Übergabe
(1) Leistungen werden nur mit den vereinbarten und zuständigen Personen ausgehandelt, geprüft, übergeben und gesichtet. (2) Nur im Auftrag vereinbarte und benötigte Personen sind zur Auftragsbewältigung einzubinden.
8. Rücktritt
(1) SB behält sich bis zu 3 Werktagen nach Auftragserteilung vor, vom Auftrag zurückzutreten. (2) Der Kunde hat kein ordentliches Rücktrittsrecht. (3) Sollte der Kunde dennoch außerordentlich zurücktreten, muss er SB schnellstmöglich darüber informieren. Es werden 10% der vereinbarten Zahlung, mindestens aber 100€, als Rücktritt-Gebühr veranschlagt und zusätzlich werden die bis dorthin getätigten Leistungen in Rechnung gestellt.
9. Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen werden per Banküberweisung an das akutelle Konto von SB überwiesen. (2) Die Hälfte der Zahlung wird bei Bestätigung eines Angebots oder Leistung fällig, der Rest spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, es gilt das Datum der Gutschreibung. (3) Erst nach vollständiger Bezahlung und Erfüllung aller Pflichten des Kunden erhält der Kunde Anspruch auf Eigentum. (4) Verzug der Zahlung führt zu einem Zinsabschlag von 10% vereinbarter Zahlung pro angefangenem Jahr nach Auftragserhalt. Es bedarf keiner schriftlicher Hinweisung oder Aufforderung und Ansprüche können auch nachträglich geltend gemacht werden.
10. Fristen
(1) SB bemüht sich stets an vereinbarte Fristen zu halten, jedoch wird eine Abweichung der Fristen von 5% der Auftragsdauer, mindestens jedoch 3 Werktage, eingeräumt. (2) Bei Verzögerung des Arbeitsprozess durch den Kunden oder höherer Gewalt, verlängern sich automatisch die Abgabefristen von SB, nicht jedoch die Zahlungsvereinbarungen des Kunden. (3) Bei Krankheit oder besondern Umständen verlängern sich die Fristen, hierbei benachrichtigt SB den Kunden über Gründe und die neuen Termine.
11. Haftung
(1) SB haftet nicht für Schäden fehlerhafter Leistungen; berechtigte Reklamationen sind innerhalb einer Woche zu beanstanden, andernfalls gelten die Leistungen als fehlerfrei. (2) SB haftet nicht für Zerstörungen, Auswirkungen oder Manipulation der Leistungen oder Daten. (3) SB unterliegt nicht der Aufsichtspflicht zur Einhaltung des Datenschutzes sensibler Daten Dritter, dafür hat der Kunde zu sorgen.
12. Datenschutz
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu Stillschweigen über Techniken, Umsetzungen, Zeitaufwendungen und Vergütung der Leistungen von SB. (2)Ebenso verpflichtet sich SB über Betriebsgeheimnisse, Personal, Räumlichkeiten und Finanzen des Kunden keine Auskunft an Dritte weiterzugeben. (3) Der Kunde hat sorgfältig und nur mit den vereinbarten Mitarbeitern Daten von SB zu sichten und nur solange wie nötig aufzubewahren. (4) SB hat nicht die Pflicht Leistungen, Daten und Unterlagen aufzubewahren.
13. Rechtsstreitigkeiten
(1) Bei Rechtstreitigkeiten versuchen beide Parteien sich außergerichtlich zu einigen. Bei Differenzen sollte zuerst ein unparteischer, von beiden Seiten akzeptierter Dritter hinzugezogen werden. (2) Bei gerichtlichen Rechtstreitigkeiten fällt die Wahl des Gerichts auf den Wohnsitz von SB.
14. Salvatorische Klausel
(1) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.